Beratung

Jedes Unternehmen hat andere Anforderungen an seine IT-Umgebung. Deshalb steht bei uns die Beratung im Vordergrund. Es gilt zuerst die Anforderungen zu kennen, um gute, passende und bezahlbare Lösungen anbieten zu können. Dabei müssen bereits vorhandene Strukturen berücksichtig werden, das gilt sowohl für Hardware also auch für Software.

Weil ich aber auch nicht alle Anforderungen abdecken kann, habe ich gutes Partnernetzwerk aufgebaut. So kann ich für jeden Kunden DER Ansprechpartner für seine IT-Umgebung sein.

Überprüfung von Konzepten und Angeboten

Vielleicht haben Sie bereits einen festen IT-Betreuer, möchten aber trotzdem eine zweite Meinung hören oder Sie haben ein Angebot vorliegen und möchten es überprüfen. Ihnen fehlt jedoch das fachliche Know-how, um die Richtigkeit einzuschätzen. Ich prüfe für Sie auf fachliche und preisliche Richtigkeit, ohne deshalb gleich in Konkurrenz zu Ihrem Anbieter zu treten.

 

IT-Forensik

Die IT-Forensik (digitale Forensik) beschäftigt sich mit der Untersuchung von IT-Systemen, bei denen es verdächtige Vorfälle gab.
Zur Aufklärung werden Computersysteme (Personalcomputer, Notebook, Server, USB-Festplatten etc.) oder mobile Geräte (Smartphones u.ä.) untersucht, um den Vorfall zu klären.

Typische Beispiele, bei denen ein Experte für IT-Forensik herangezogen werden sollte sind folgende:

  • Wirtschaftsspionage /-kriminalität
  • Datenklau (Personendaten, Bilanzen, Kennwörter,...)
  • Verbreitung pornografischer Inhalte
  • Datensabotage
  • Datendiebstahl
  • Datenveränderung
  • Betrug
  • ...

Als Experte für IT-Forensik kann ich bei der Aufklärung solcher Fälle helfen. Darüber hinaus kann ich die Ergebnisse bei Bedarf in einem gerichtsverwertbaren Gutachten aufbereiten. Dies ist jedoch nur notwendig, wenn Klage erhoben werden soll. Allerdings ist von Anfang darauf zu achten, dass nach den Regeln der Forensik gearbeitet wird. Ein wichtiger Grundsatz lautet, dass Beweismittel nicht verändert werden dürfen. Wird dieser Grundsatz gebrochen, ist ein Verwertung vor Gericht anfechtbar.